Dyskalkulie

Aufgaben und Ziele

Die Gruppenförderung richtet sich an Grundschulkinder vorrangig aus Ende der ersten, aus der zweiten Klasse und auch Kinder aus der dritten Klasse, bei denen Auffälligkeiten isoliert im Bereich der Mathematik auftreten, die auf fehlende Basiskompetenzen zurückzuführen sind. Die Gruppenförderung findet zusätzlich zum Regelunterricht einmal pro Woche nachmittags statt. Voraussetzung für die Aufnahmen in eine Stützpunkt-Gruppe ist das Ergebnis eines standardisierten Tests.

 

Förderbausteine:

Anknüpfend an der individuellen Lernausgangslage des Kindes stehen folgende Bausteine im Mittelpunkt:

  • Förderung des Zahl- und des Operationsverständnisses
  • Vermittlung von Lern- und Rechenstrategien
  • Automatisierung von Grundaufgaben (Zahlzerlegungen,1+1; 1-1; 1×1; 1:1)

Ein wichtiger Bestandteil ist die Einbeziehung der Eltern in den Förderprozess. Diese erhalten Material und nehmen gegebenenfalls am Förderunterricht teil. Hier wird ihnen in der konkreten Übungsphase das Förderkonzept und das damit verbundene Vorgehen sowie die häuslichen Übungen erläutert. Wenn die Eltern nicht am Förderunterricht teilnehmen, werden Sie in einem „Eröffnungselternabend“ bzw. in individuellen Elterngesprächen über das Förderkonzept und die häuslichen Übungen informiert. Die Lehrkraft informiert die Eltern regelmäßig über die Lernstands-Veränderungen des Kindes. 

 

  • Die Förderung beginnt im September bzw. Februar und ist auf einen Zeitraum von maximal 2 Schuljahren angelegt.
  • Die Gruppenförderung findet zusätzlich zum Regelunterricht einmal pro Woche nachmittags statt.

Kontaktaufnahme

Leitung: Katrin Roder (Sonderschullehrerin)
Tel.: 07940 / 98 59 15
Fax: 07940 / 98 59 16
E-Mail: katrin.roder@bgs-kuen.de

Wir unterliegen der Schweigepflicht und den Regeln des Datenschutzes.

Die Lehrkraft des Rechenschwäche-Stützpunktes schickt im Zeitraum Juni bis September an die Schulleitungen der Grundschulen des Förderverbundes folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Förderung eines rechenschwachen Kindes
  • Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern
  • Lernstandserhebungsbogen des Kindes
  • Kurzbericht
  • Kopie des letzten Zeugnisses bzw. der letzten Halbjahresinformation